Der Verein zur Förderung eines Offenen Deutschen Schul-Netzes in Hamburg - Offenes Hamburger Schulnetz - e.V. ist, durch Bescheinigung des Finanzamtes Hamburg - Nord vom 28.07.2011 als gemeinnützige Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. AO dienend anerkannt worden.

Der Verein fördert die Bildung auf dem Gebiet der Datenkommunikation als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Er ist berechtigt, für Spenden, die ihm für diesen Zweck zugewendet werden, förmliche Zuwendungsbestätigungen (nach § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.


Mehr Informationen gibt gerne Lars Weber (weber at schulnetz punkt org) .

lars 31.07.2011