Der Verein zur Förderung eines Offenen Deutschen Schul-Netzes in
Hamburg - Offenes Hamburger Schulnetz - e.V. ist,
durch Bescheinigung des Finanzamtes Hamburg - Nord vom 28.07.2011 als
gemeinnützige Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. AO dienend
anerkannt worden.
Der Verein fördert die Bildung auf dem Gebiet der
Datenkommunikation als besonders förderungswürdig
anerkannten gemeinnützigen Zweck
im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO.
Er ist berechtigt, für Spenden, die ihm für diesen
Zweck zugewendet werden, förmliche
Zuwendungsbestätigungen (nach § 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen.
Mehr Informationen gibt gerne Lars Weber (weber at schulnetz punkt org)
.
lars 31.07.2011